Und wer guckt auf den Nutzen? KBV fordert: Ärzte verordnen Wirkstoff, Kassen machen den Preis

Carl-Heinz Müller, Vize-Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat heute in Berlin denVorschlag konkretisiert, die Arzneimittelversorgung “neu zu ordnen”.

So soll der Arzt künftig nur noch Wirkstoff, Dosierung und Dauer der Arzneimitteltherapie festlegen. Das Medikament selbst wählt der Apotheker für den Patienten aus. Damit das funktioniert, soll es einen Kassen übergreifenden, bundesweit einheitlichen Medikationskatalog geben.

Der GKV-Spitzenverband hätte die Aufgabe, gemeinsam mit Pharmaherstellern Preise für einzelne Arzneimittel festzulegen. Die Preis- und Kostenverantwortung in der Arzneimittelversorgung würde demnach komplett auf Kassen und Pharmaindustrie übergehen. Der Arzt werde davon befreit.

Was ja erstmal nach großer Vereinfachung und einer lobenswerten Entlastung für die Ärzte klingt, wirft bei näherer Betrachtung doch noch Fragen auf – hier eine erste Sammlung (weitere Punkte gern per Mail an mich):

Es ist ja schön, wenn der Preis verhandelt wird, fragt auch jemand (am besten zuvor), ob das Medikament auch einen Nutzen für den Patienten hat?

Wer erstellt diesen “bundeseinheitlichen Medikationskatalog“? Droht dann die nächste Kontrollbehörde?

Wer überwacht die Preisverhandlungen? Sind Krankenkassen mit vielen Mitgliedern hier im Vorteil?

Nach welchen Kriterien vergeben die Apotheker die Medikamente? Erfolgt das frei von einer Beeinflussung durch Pharmakonzerne?

Was passiert, wenn bei einem Medikament die Galenik entscheidend ist (Epileptiker brauchen z. B. schnell wirkende Mittel, nix, was auf der Zunge zergeht)? Wie kann der Arzt sicher stellen, dass sein Patient das für ihn veträgliche Mittel erhält? Da folgt doch schon wieder die nächste Sonderregel à la “aut-idem”-Kreuzchen!

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