Zugabe: Vom “Pharma-Soli” zum “Pharma-Schnelltest”

Und schon wieder einer!

Beinahe täglich beglücken uns Politiker jedweden Lagers derzeit mit Konzepten, Positionspapieren und neuen, noch wirksameren Steuerungs-Instrumenten zur Arzneimittel-Preisbildung. Jeder neuerliche Vorschlag kommt als ultimative Preis-Senkungs-Waffe daher, um dann wahlweise von der Opposition, Gegnern innerhalb der eigenen Koalition, Kritikern der Pharma-Industrie oder von durch die Pharmalobby aktivierten Landesministern zerpflückt zu werden. Wenn gar nichts mehr geht, drohen wir eben mit dem Verlust unzähliger wichtiger Arbeitsplätze.

Heute war mal wieder Jens Spahn (CDU) dran. Genau, dass ist der, der erst vor zwei Wochen den „Pharma-Soli“ (der eigentlich nur eine erhöhte Zwangsabgabe ist) erfunden hat. (Was ist eigentlich aus dem Vorschlag geworden?)

Gemeinsam mit Michael Hennrich (CDU), Johannes Singhammer und Max Straubinger (CSU) fordert Spahn, der übrigens gesundheitspolitischer Sprecher seiner Partei ist, nun ein „Schnellverfahren“, das binnen dreier Monate zwischen Arzneimitteln mit und ohne therapeutischen Nutzen unterscheiden soll.

Zugegeben, klingt ja gut – weil eigentlich das logischste auf der Welt gefordert wird: „Im Kern geht es um eine Umkehr der Beweislast: Der Mehrwert eines neuen Medikaments muss tatsächlich erwiesen werden”, schreiben die Herren in einem Positionspapier.

  • Um das Schnellverfahren zu ermöglichen, sollen Pharmahersteller “parallel zum Zulassungsverfahren die für die Schnellverfahren erforderlichen Studien abschließen”. Wird dabei kein Zusatznutzen diagnostiziert, kann ein Fest- oder alternativ ein Höchstbetrag festgelegt werden. Die Schnellverfahren sollen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zulassung erfolgen.
  • Wird kein Zusatznutzen festgestellt, können die Präparate umgehend einer Festbetragsregelung zugeführt werden. Der G-BA kann alternativ dazu einen Höchstbetrag festlegen, bis zu dem eine Erstattung seitens der GKV erfolgt, oder er kann eine Erstattungsfähigkeit ausschließen
  • Ist tatsächlich ein Zusatznutzen belegt, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Pharmahersteller führt mit dem GKV-Spitzenverband zentrale Verhandlungen, in denen Preis und Rabatt ausgehandelt werden. ODER: Der Pharmahersteller lässt eine Kosten-Nutzen-Bewertung zu und kann den Preis des Präparats dann selbst festlegen. Bestätigt sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht, legen Kassen einen Höchstbetrag fest oder führen neue Preisverhandlungen mit dem Hersteller. Dieser muss dann rückwirkend die Differenz zwischen früherem und neuem Preis an die Kassen zurückzahlen.

Der Vorschlag der CDU/CSUler wurde natürlich umgehend zerpflückt (von BPI, VfA…), nun steht er neben den anderen Vorschlägen, die derzeit rumschwirren.

Zum Glück ist bald Ostern: Bis dahin will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) seine Eckpunkte für die Reformen auf dem Arzneimittelmarkt vorstellen, wie ein Sprecher seines Hauses heute ankündigte. Ich bin gespannt, wie viele Anregungen der Koalitionspartner er aufnimmt.

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